Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma NAVIOCON GMBH

1.    Geltung

1.1     Soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart, gelten die nachstehenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der NAVIOCON GMBH für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen und Rechtsverhältnisse im Geschäftsverkehr mit Nicht-Verbrauchern im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB. Abweichenden Bedingungen, insbesondere Einkaufsbedingungen des Vertragspartners, wird hiermit widersprochen.

1.2     Im Rahmen einer laufenden Geschäftsverbindung unter Kaufleuten werden die Bedingungen auch dann Bestandteil des Vertrages, wenn die NAVIOCON GMBH im Einzelfall nicht ausdrücklich auf ihre Einzelbeziehung hingewiesen hat.

 

2.    Angebote und Vertragsabschluss

2.1     Die in den Verkaufsunterlagen der NAVIOCON GMBH enthaltenen Angebote sind stets freibleibend, d. h. nur als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zu verstehen.

2.2     Aufträge gelten als angenommen, wenn sie durch die NAVIOCON GMBH entweder schriftlich bestätigt oder unverzüglich nach Auftragseingang ausgeführt werden. Dann gilt der Lieferschein bzw. die Warenrechnung als Auftragsbestätigung.

 

3.    Datenspeicherung

3.1     Der Käufer wird hiermit davon informiert, dass die NAVIOCON GMBH die im Rahmen der Geschäftsverbindung gewonnenen personenbezogenen Daten gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet, nicht an Dritte weitergibt und nur zu eigenen Zwecken der Auftragsabwicklung und -abrechnung verwendet.

 

 

4.    Lieferung, Gefahrübergang und Verzug

4.1     Der Versand der bestellten Ware erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers unversichert ab Versandort.

4.2     Wünscht der Käufer eine Versicherung der gekauften Waren, so ist er verpflichtet, die hierfür entstehenden Kosten zu tragen.

4.3     Die Gefahr geht mit der Absendung, d.h. mit der Übergabe an den Transporteur auf den Käufer über und zwar auch bei vereinbarter freier Lieferung oder bei versicherter Zusendung.

4.4     In einer Auftragsbestätigung von der NAVIOCON GMBH angegebene Lieferfristen werden von dieser nach Möglichkeit eingehalten.
Lieferverzögerungen, die durch Verzögerungen der Vorlieferanten, durch höhere Gewalt, durch behördliche Auflagen usw. oder aus Betriebsstörungen oder sonstigen von NAVIOCON GMBH unverschuldeten Gründen eintreten, berechtigen die NAVIOCON GMBH, die Leistung binnen einer angemessene Nachfrist zu erbringen. Diese Nachfrist entspricht mindestens der Dauer der Lieferverzögerung des Vorlieferanten, höchstens jedoch 2 Monate gerechnet ab dem vereinbarten Liefertermin, in Ermangelung eines solchen ab dem Zeitpunkt, in dem der Käufer bei vernünftigem Ermessen mit der Lieferung frühestens hätte rechnen können.
Nach Ablauf der Nachfrist haben Käufer und NAVIOCON GMBH das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche sind in diesem Falle wechselseitig ausgeschlossen.

4.5     Teillieferungen sind in zumutbarem Umfange zulässig.

 

5.    Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung

5.1     Dem Käufer steht ein Zurückbehaltungsrecht an von der NAVIOCON GMBH überlassenen Waren bzw. Gegenstände oder von Kaufpreisteilen nur auf Grund unbestrittener oder rechtskräftig titulierter Gegenforderungen zu.

5.2     Eine Aufrechnung des Käufers mit Gegenforderungen kann nur erfolgen, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig tituliert sind.

 

6.    Abnahme

6.1     Der Käufer bzw. Auftraggeber ist zur Abnahme der von der NAVIOCON GMBH gelieferten Ware sowie erbrachter Dienstleistungen durch die NAVIOCON GMBH verpflichtet.
Kommt der Käufer bzw. Auftraggeber der Aufforderung zur Abnahme binnen einer Nachfrist von 4 Wochen nicht nach, gilt die Abnahme der gelieferten  Ware oder der erbrachten Dienstleistungen mit Ablauf der Nachfrist  als erfolgt.

6.2     Die Nichtabnahme der von der NAVIOCON GMBH gelieferten Ware oder der erbrachten Dienstleistungen berechtigt den Käufer bzw. Auftraggeber nicht zu Garantie-Einbehalten und/oder sonstigen Kaufpreis-Einbehalten oder Teilkaufpreis-Einbehalten.

 

7.    Mängelrüge, Gewährleistung und Haftung

7.1     Für Mängel im Sinne des § 434 BGB haftet die NAVIOCON GMBH nur wie folgt: Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich auf Menge und Beschaffenheit zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 7 Tagen  nach Empfang der Waren bzw. nach Erbringung der Dienstleistung durch schriftliche Anzeige an die NAVIOCON GMBH zu rügen. Bei beiderseitigen Handelsgeschäften unter Kaufleuten bleibt § 377 HGB unberührt.

7.2     Bei begründeten Beanstandungen ist die NAVIOCON GMBH berechtigt, unter Berücksichtigung der Art des Mangels und der berechtigten Interessen des Käufers nach eigener Wahl Ersatzlieferung oder Nachbesserung zu verlangen.

7.3     Über einen bei einem Verbraucher eintretenden Gewährleistungsfall hat der Käufer die NAVIOCON GMBH möglichst unverzüglich zu informieren.

7.4     Schadensersatzansprüche des Käufers bzw. Auftraggebers oder von Kunden oder Partnern des Käufers bzw. Auftraggebers, aufgrund von Mängeln der Kaufsache oder der Leistungen der NAVIOCON GMBH werden hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.

 

8.    Aufstellung, Einweisung, Dokumentation

8.1     Für die gelieferten Produkte übernimmt der Käufer die Aufstellung und Einweisung beim Endkunden. Technische Richtlinien für Inbetriebnahme, Installationen und System-Konfigurationen, die von der NAVIOCON GMBH, bzw. dem jeweiligen Hersteller des Produktes vorgegeben werden, sind verbindlich.

8.2     Der Käufer übernimmt während der Garantiezeit alle mit einem Garantiefall in Zusammenhang stehenden Servicearbeiten an den von ihm verkauften Produkten.

8.3     Der Käufer ist verpflichtet, für jedes System, das er von der NAVIOCON GMBH bezieht, Name und Adresse des Abnehmers, den Standort des Gerätes, das Datum der Inbetriebnahme und die Seriennummer auf dem Einweisungsprotokoll zu dokumentieren und diese Unterlagen zehn Jahre lang, gerechnet vom Datum der Inbetriebnahme beim Endabnehmer, aufzubewahren. Der Käufer ist verpflichtet, diese Daten unverzüglich auf Anforderung zur Verfügung stellen, wenn die NAVIOCON GMBH, bzw. die jeweiligen Hersteller sie aus Gründen der Produktsicherheit und zur Vermeidung von Produkthaftungsfällen benötigen.

 

9.    Zahlungsweise

9.1     Zahlungen aus von der NAVIOCON GMBH in Rechnung gestellten Lieferungen/Leistungen sind, falls nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu entrichten.

9.2     Schecks oder Wechsel gelten erst nach erfolgter Einlösung als Zahlung. Diskont-/ Bankwechselspesen gehen stets zu Lasten des Käufers / Auftraggebers.

9.3     Vor völliger Bezahlung fälliger Rechnungsbeträge ist die NAVIOCON GMBH zu keiner Lieferung/Leistung aus irgendeinem Vertrage mit dem Käufer/ Auftraggeber verpflichtet.

 

10. Eigentumsvorbehalt

10.1   Die gelieferte Ware bleibt bis zur völligen Zahlung des vereinbarten Kaufpreises im Eigentum der NAVIOCON GMBH.

10.2   Wird Vorbehaltsware allein oder zusammen mit nicht der NAVIOCON GMBH gehörender Ware veräußert, so tritt der Käufer schon jetzt, d.h. im Zeitpunkt des Vertragsschlusses, die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest ab; die NAVIOCON GMBH nimmt die Abtretung an.

10.3   Werden von der NAVIOCON GMBH gelieferte Waren durch Dritte beim Käufer / Auftraggeber gepfändet oder beschlagnahmt, so ist dieser verpflichtet, die NAVIOCON GMBH davon unverzüglich zu benachrichtigen. Im Falle der Unterlassung haftet der Käufer/ Auftraggeber der NAVIOCON GMBH gegenüber für einen dadurch eventuell entstandenen Schaden.

 

11.   Schlussbestimmungen

11.1   Beide Vertragsteile dürfen ihre Vertragsrechte nicht ohne ausdrückli­che schriftliche Zustimmung des anderen Teils an Dritte übertragen.

11.2   Änderungen und Ergänzungen von Verträgen über Lieferungen und Leistungen der NAVIOCON GMBH bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.

11.3   Verträge zwischen der NAVIOCON GMBH und deren Geschäftspartnern bleiben auch bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in den anderen Teilen rechtsverbindlich. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Klausel durch eine solche wirksame Klausel zu ersetzen, die der unwirksamen Klausel wirtschaftliche nahekommt.

11.4   Für alle Rechtsverhältnisse mit NAVIOCON GMBH gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung von UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

11.5   Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für alle gegenseitigen Rechte und Verpflichtungen der Firmensitz der NAVIOCON GMBH.

(AGB der NAVIOCON GMBH Stand Mai 2018)